Förderung von Investitionen für die Aquakultur
Die Aquakultur wird in mehreren Bereichen unterstützt
Förderung von Investitionen in die Aqukultur
Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Rechtsform, die ihren Betrieb und Geschäftssitz in Mecklenburg-Vorpommern und nicht mehr als 249 Beschäftigte und mehr als 50 Millionen EURO Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen EURO haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zum Beispiel:
- Neuinvestitionen oder Modernisierungen einer Aquakulturanlage
- Investitionen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs oder zur Erhöhung der Wasserqualität
- Diversifizierung der Einkünfte von Aquakulturunternehmen durch den Aufbau ergänzender Tätigkeiten
Weitere Details zur Förderung erfahren Sie im Merkblatt:
Merkblatt Förderung von Investitionen der Aquakultur
Antragsunterlagen finden Sie hier: Antrag Förderung Aquakultur
Ansprechpartner: Philipp Zicker
Telefon: 0385 588 16490
E-Mail: p.zicker@lm.mv-regierung.de